Cadmium: Neue Herausforderung für die Lebensmittelsicherheit?

Cadmium ist in Lebensmitteln unerwünscht, weil es die Gesundheit schädigen kann. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat im Januar 2009 einen neuen Wert für die lebenslang duldbare wöchentliche Aufnahmemenge des Schwermetalls abgeleitet. Diese liegt mit 2,5 µg pro Kilogramm Körpergewicht deutlich unter der bisher herangezogenen Menge von 7 µg, einst von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vorläufig abgeleitet. Die EFSA hat in einer EU-weiten Schätzung ermittelt, dass Verbraucher mit üblichem Lebensmittelkonsum nur knapp unterhalb der neuen tolerierbaren Aufnahmemenge liegen. In bestimmten Regionen und Bevölkerungsgruppen ist die Cadmium-Aufnahme aber höher. Insbesondere Verbraucher, die viel Getreide und Gemüse essen, können diesen Wert überschreiten. Auf dem Status-Seminar “Cadmium- Neue Herausforderungen für die Lebensmittelsicherheit?” des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) diskutierten Experten verschiedener Fachrichtungen mit Vertretern aus Wissenschaft, Politik, Futter- und Lebensmittelindustrie und Verbraucherverbänden die Bedeutung des Schwermetalls für die Lebensmittelsicherheit. Sie verfolgten den Weg von Cadmium durch die gesamte Nahrungsmittelkette: Vom Boden und durch Düngemittel in Pflanzen, die zu Lebensmitteln oder Futtermitteln verarbeitet werden, vom Futtermittel zum Tier, das wiederum zum Lebensmittel verarbeitet wird, und schließlich über das Lebensmittel bis zum Menschen. “Wir halten Anstrengungen auf allen Ebenen für erforderlich, den Eintrag von Cadmium in die Nahrungsmittelkette und damit die Belastung von Verbrauchern zu reduzieren”, sagt BfR- Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. “Auch wenn Verbraucher durch die derzeitigen Cadmiumgehalte in Lebensmitteln nicht gefährdet sind, bleibt der Stoff in Lebensmitteln unerwünscht. Es gilt weiterhin, die Eintragsquellen zu verstopfen.”

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Grillen mit Holzkohle im Haus ist lebensgefährlich

Im Rahmen der gesetzlichen Mitteilungspflicht für Vergiftungen wurden dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) acht tödlich verlaufene Vergiftungsfälle mit Kohlenmonoxid gemeldet. In allen Fällen waren in Innenräumen Holzkohlegrills unsachgemäß und wahrscheinlich auch zu Heizzwecken betrieben worden. “Offensichtlich weiß ein Teil der Bevölkerung nicht, wie gefährlich offene Feuerstellen im Innenraum sind”, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. “Der Holzkohlegrill ist etwas für einen gemütlichen Abend im Freien. Er taugt keinesfalls für die Zubereitung von Grillgut im Innenraum oder gar als Heizgerät. Selbst die Nutzung der Restwärme im Innenraum nach dem Grillen kann lebensgefährliche Vergiftungen verursachen.”

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Tender WERRA zurück vom UNIFIL-Einsatz

Am Freitag, dem 24. Juli um 10 Uhr, läuft der Tender Werra nach fast sechs Monaten in seinem Heimathafen Kiel ein. Als Teil des deutschen Marineeinsatzverbandes vor dem Libanon nahm das Versorgungsschiff zuvor an der UNIFIL-Mission (“United Nations Interim Force in Lebanon”) teil. Am 11. Juli wurde der Tender vom 3. Minensuchgeschwader aus Kiel vom Schwesterschiff “Rhein” im Hafen von Limassol auf Zypern abgelöst. Der Kommandant, Korvettenkapitän Torsten Külpmann (34), zieht eine positive Bilanz: “Die zu versorgenden Boote waren zu jeder Zeit einsatzbereit. Das war auch unser Verdienst. Wir haben den Auftrag zu 100 Prozent erfüllt. Die Schulung der libanesischen Marine war eine anspruchsvolle und sehr interessante Aufgabe.”

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Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar – Begleitgesetz verfassungswidrig, soweit Gesetzgebungsorganen keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute entschieden, dass das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Dagegen verstößt das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union insoweit gegen Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 23 Abs. 1 GG, als Bundestag und Bundesrat im Rahmen von europäischen Rechtssetzungs- und Vertragsänderungsverfahren keine hinreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Die Ratifikationsurkunde der Bundesrepublik Deutschland zum Vertrag von Lissabon darf solange nicht hinterlegt werden, wie die von Verfassungs wegen erforderliche gesetzliche Ausgestaltung der parlamentarischen Beteiligungsrechte nicht in Kraft getreten ist. Die Entscheidung ist im Ergebnis einstimmig, hinsichtlich der Gründe mit 7:1 Stimmen ergangen (zum Sachverhalt vgl. Pressemitteilungen Nr. 2/2009 vom 16. Januar 2009 und Nr. 9/2009 vom 29. Januar 2009).

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Wenn der Glauben würzige Blüten treibt

Einer Natur-Religion hängen die Oberbayern zwar nicht an, doch rund um Mariä Himmelfahrt scheint der Begriff nicht abwegig. Mit traditionellen Kräuterbuschen, Messen unter freiem Himmel und sommerlichen Prozessionen begehen Gemeinden und Dörfer am 15. August einen der wichtigsten Festtage im Kirchenkalender. Und überhaupt: Als Oberbayern-Besucher fühlt man sich dem Himmel einfach näher.

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