Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten nach § 9 EStG oder als Betriebsausgaben nach § 4 EStG bei den einkommensteuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Dies geschah grundsätzlich in Form einer von tatsächlich entstandenen Kosten unabhängigen Pauschale je Arbeitstag in Höhe von zuletzt 0,30 € pro Entfernungskilometer (Entfernungspauschale, sog. Pendlerpauschale).
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Arbeitsmarkt: Arbeitslosenzahl im Dezember 2007 stieg leicht auf 3.406.000
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„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember 2007 jahreszeitlich bedingt gestiegen. Die gute Konjunktur und das Beschäftigungswachstum ließen die Arbeitslosigkeit 2007 im Jahresdurchschnitt deutlich sinken. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist nach wie vor hoch und lässt erwarten, dass sich der Beschäftigungsaufbau auch 2008 fortsetzt“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise.