Verbraucherschutz verbessert – Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung in Kraft

Am 4. August 2009 tritt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen in Kraft. Das Gesetz verbietet Werbeanrufe bei Verbrauchern, wenn diese nicht vorher ausdrücklich ihre Einwilligung erklärt haben. Werbeanrufer dürfen ihre Telefonnummer nicht mehr unterdrücken. Verstöße gegen diese Verbote können ab dem 4. August 2009 – anders als bisher – mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Zudem werden die Widerrufsrechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei telefonischen Vertragsschlüssen erweitert.

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Berlin – Während der Schulzeit dürfen Schulpflichtige nicht mehr bei Dreharbeiten mitwirken

Berliner Kinder und Jugendliche dürfen nicht mehr für Dreharbeiten vom Unterricht beurlaubt werden. In den neuen „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht“ (AV Schulpflicht) erlaubt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Unterrichts be freiun gen nur aus „wichtigen Grün den“, die „Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehauf nah men“ gehört für die Senats verwaltung aus drücklich nicht dazu.

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Bundestag verabschiedet nachträgliche Sicherungsverwahrung nach Jugendstrafrecht

Nachträgliche Sicherungsverwahrung soll künftig auch bei nach Jugendstrafrecht Verurteilten angeordnet werden können.

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Neuregelung der Pendlerpauschale verfassungswidrig

Die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte konnten bis zum Jahr 2006 als Werbungskosten nach § 9 EStG oder als Betriebsausgaben nach § 4 EStG bei den einkommensteuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden. Dies geschah grundsätzlich in Form einer von tatsächlich entstandenen Kosten unabhängigen Pauschale je Arbeitstag in Höhe von zuletzt 0,30 € pro Entfernungskilometer (Entfernungspauschale, sog. Pendlerpauschale).

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Ehrenamtliches Engagement in der Justiz: Ein Zeichen menschlicher Solidarität

Am heutigen Internationalen Tag der Freiwilligen hat Bundesjustizministerin Zypries das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in der Justiz als tragende Säule unseres demokratischen Rechtsstaats gewürdigt. "Die Justiz und der Justizvollzug könnten ohne freiwilliges Bürgerengagement nicht in dieser Form bestehen. Ohne die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die Vollzugshelferinnen und Vollzugshelfer und die Betreuerinnen und Betreuer wäre die Justiz schlechter. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter sind ein Bindeglied zwischen Staat und Bevölkerung. Ihre Mitwirkung im gerichtlichen Verfahren erhöht das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Justiz und fördert die Akzeptanz richterlicher Entscheidungen. Auch die Behandlung Strafgefangener und deren Wiedereingliederung in die Gesellschaft erfordert das Engagement vieler ehrenamtlicher Vollzugshelfer und -helferinnen. Für die Vollzugsbehörden ist die Unterstützung durch diese ehrenamtlichen Kräfte unbezahlbar. Ihre Arbeit beschränkt

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Kinderrechte im Fokus der Rechtspolitik

Das Bundesministerium der Justiz veranstaltet am heutigen Tag eine Tagung zum Thema "10 Jahre Kindschaftsrechtsreform: Wo stehen wir am heutigen Tag – wo wollen wir hin?". Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Praxis ziehen Bilanz und diskutieren, wie Kinderrechte auch in Zukunft weiter gestärkt werden können. In diesem Jahr jährt sich das Kindschaftsrechtsreformgesetz zum zehnten Mal. Ziel dieser Reform war, die Rechtsstellung des Kindes zu verbessern und das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen. Gesetzliche Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern sollten soweit wie möglich beseitigt werden. "Die Kindschaftsrechtsreform hat wesentliche Fortschritte gebracht. Unverheiratete Eltern können seither das Sorgerecht für ihr Kind gemeinsam ausüben. Für eheliche und nichteheliche Kinder wurde das Umgangsrecht einheitlich ausgestaltet und dem Kind ein eigenes Recht auf Umgang mit seinen Eltern eingeräumt. Glücklicherweise ist es am heutigen Tag kein gesellschaftlicher "Makel" mehr, wenn die Eltern eines Kindes nicht

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Zypries würdigt 60 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in Berlin am heutigen Tag anlässlich einer Veranstaltung des Forums Menschenrechte an die Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vor 60 Jahren erinnert. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte enthält in 30 Artikeln die grundlegenden Rechte, die jedem Menschen "ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand" zustehen. Obwohl die Erklärung selbst keinen völkerrechtlich bindenden Charakter hat, sind viele der in ihr enthaltenen Rechte mittlerweile verbindlicher Bestandteil völkerrechtlicher Verträge oder haben als Völkergewohnheitsrecht bindende Wirkung angenommen. "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 ist ein Grundstein des weltweiten Menschenrechtsschutzes. Nicht nur die völkerrechtlichen Verträge im Rahmen der Vereinten Nationen, sondern auch die Europäische Menschenrechtskonvention und

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2. Opferrechtsreformgesetz: Mehr Schutz für Opfer und Zeugen im Strafverfahren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am heutigen Tag den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht.

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