Ab dem 1. Juli 2007 wird die Schweiz erstmals über eine umfassende Bundesregelung und einen einheitlichen Gesetzesrahmen auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin verfügen. Das Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004 soll zusammen mit vier Ausführungsverordnungen dazu beitragen, dass in der Schweiz Organe, Gewebe und Zellen für Transplantationen zur Verfügung stehen. Die Schweizer Bevölkerung wird durch einen Versand an alle Haushalte, eine Website, Fernsehspots und Plakate über die neue Gesetzgebung informiert.
Neues Schweizer Bundesgesetz über die Transplantation schafft mehr Transparenz
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