VG Wort Server überlastet – Webseiten nicht mehr erreichbar

Die Server der VG-Wort brechen zur Zeit wegen Überlastung zusammen (“Die Verbindung zur Datenbank konnte nicht hergestellt werden!”). Da viele Autoren den letzten Tag des Januars für ihre Beitragsmeldungen gewählt haben, sind die Webseiten und die Meldeseiten entweder vollständig oder teilweise nicht erreichbar. Nach Auskunft der VG-Wort hatte man den Ansturm am letzten Tag nicht erwartet.

EU-Bürger kommen leichter zu ihrem Recht

Das Bundeskabinett hat heute ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Mit dem „Gesetzentwurf zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung“ werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen – der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und zur Einführung eines Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
„Es reicht nicht, nur den Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt zu vereinfachen. Wir müssen dafür sorgen, dass Bürger und Unternehmen auch tatsächlich zu ihrem Recht kommen, wenn sie in Europa unternehmerisch oder als Privatperson aktiv sind. Bislang konnten sprachliche Barrieren und die Unkenntnis der fremden Rechtsordnung Einzelne von der gerichtlichen Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abhalten. Das wollen wir ändern. Für den grenzüberschreitenden Rechtsverkehr werden für bestimmte Ansprüche europaweit einheitliche gerichtliche Verfahren geschaffen, die diese Hürden abbauen. Die neuen Verfahren werden als Alternative zu den nationalen Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt“, erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

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Einführung eines Gütezeichens “Ohne Gentechnik” vehement gefordert

Für die heute vom Deutschen Bundestag beschlossene Kennzeichnung “Ohne Gentechnik” fordert die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch von der Bundesregierung, dass sie ein Gütezeichen einführt, das der staatlichen Kontrolle unterliegt. Als “Ohne Gentechnik” können künftig tierische Lebensmittel wie Milch, Eier und Fleisch gekennzeichnet werden, bei deren Produktion keine gentechnisch veränderten Pflanzen verfüttert wurden.

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Bundesjustizministerium bringt Regelung zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute einen Gesetzentwurf zum Internationalen Gesellschaftsrecht auf den Weg gebracht. Der Entwurf ergänzt das Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) um Vorschriften zum Recht für grenzüberschreitend tätige Gesellschaften, Vereine und juristischen Personen.
„Für Gesellschaften, Vereine und juristische Personen ist die Frage, welches Recht auf sie anzuwenden ist, von zentraler Bedeutung. Bislang gibt es im deutschen Recht hierzu keine geschriebenen Regelungen. Dies hat zu Unsicherheiten bei der Frage des anzuwendenden Rechts geführt, wenn Gesellschaften grenzüberschreitend tätig sind. Durch die neuen Regelungen läßt sich künftig das anwendbare Recht für den Rechtsverkehr sicher bestimmen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
In der Rechtspraxis wurde bislang an den tatsächlichen Verwaltungssitz der Gesellschaft und das dort geltende Recht angeknüpft (sog. Sitztheorie). Die Gesellschaft unterlag den Rechtsvorschriften, die am Sitz der Hauptverwaltung gelten. Auf das Recht, nach dem die Gesellschaft gegründet wurde, kam es dagegen nicht an. Dies hatte zur Folge, dass eine nach ausländischem Recht errichtete Gesellschaft mit Hauptsitz in Deutschland nicht wirksam am Rechtsverkehr teilnehmen konnte, wenn sie nicht gleichtzeitig auch die deutschen gesellschaftsrechtlichen Vorgaben einhielt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht darin einen Widerspruch zu der innerhalb der Europäischen Union gewährleisteten Niederlassungsfreiheit (Artikel 43 und 48 EG-Vertrag). Danach ist eine in einem Mitgliedstaat wirksam gegründete Gesellschaft auch im Staat ihres tatsächlichen Sitzes als rechts- und parteifähig anzusehen, ohne dass zusätzliche Anforderungen am Ort der Niederlassung erfüllt sein müssen.
Die vorgesehenen Regelungen erstrecken die Anwendbarkeit des Gründungsrechts auch auf Gesellschaften, Vereine und juristische Personen, die nicht der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftraum angehören. Dies erleichtert weiter die Rechtsanwendung und vermeidet eine nicht gerechtfertigete Ungleichbehandlung von Gesellschaften aus verschiedenen Staaten.

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Arbeitsmarkt: Arbeitslosenzahl im Dezember 2007 stieg leicht auf 3.406.000

„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember 2007 jahreszeitlich bedingt gestiegen. Die gute Konjunktur und das Beschäftigungswachstum ließen die Arbeitslosigkeit 2007 im Jahresdurchschnitt deutlich sinken. Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist nach wie vor hoch und lässt erwarten, dass sich der Beschäftigungsaufbau auch 2008 fortsetzt“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise.

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Patente werden billliger

Patente werden in Europa künftig deutlich billiger werden, weil die Übersetzungskosten sinken. Frankreich hat gestern im Auswärtigen Amt in Berlin die Ratifikationsurkunde für das sog. Londoner Protokoll hinterlegt. Das Protokoll wird am 1. Mai 2008 in Kraft treten.
„Jetzt ist der Weg frei dafür, die innovative Wirtschaft von beträchtlichen Übersetzungskosten für Patente zu entlasten“, begrüßte Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries diesen wichtigen Schritt zur Reform des europäischen Patentsystems. „Die deutsche Industrie, die im europäischen Vergleich mit Abstand die meisten Patente anmeldet, und insbesondere die Kleinen und Mittleren Unternehmen werden davon besonders profitieren. Das Übereinkommen setzt Mittel frei, die für zusätzliche Forschung und Entwicklung zur Verfügung stehen. Dies stärkt den Wirtschaftsstandort Europa und sichert auch in Deutschland Arbeitsplätze in der innovativen Industrie,“ so die Ministerin weiter.
Mit dem Londoner Übereinkommen aus dem Jahr 2000 verzichten die beteiligten Staaten weitgehend darauf, dass die Patente, die vom Europäischen Patentamt im München erteilte wurden, in ihre jeweilige Landessprache übersetzt werden. Wirtschaftsverbände schätzen, dass damit durchschnittlich rund 30 Prozent der Patententierungskosten eingespart werden können.
Im Einzelnen:
Staaten, die eine Amtssprache der Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Deutsch, Englisch, Französisch) haben, verzichten in dem Londoner Übereinkommen vollständig auf eine Übersetzung des Patents. Staaten, in denen das nicht der Fall ist, können zukünftig nur noch verlangen, dass ein Teils des Patent, die sog. Patentansprüche, in ihrer eigenen Sprache eingereicht wird. Das Patent selbst muss dann nur auf Deutsch, Englisch oder Französisch vorliegen.
Nur wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung über eine Patentverletzung kommt, können die Vertragsstaaten des Übereinkommens eine komplette Übersetzung des Patents in ihre Amtssprache verlangen. Zu Patentstreitigkeiten kommt es aber im Vergleich zu der Gesamtzahl der erteilten Patente sehr selten.
Das Londoner Übereinkommen, ein Zusatzübereinkommen zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), ist derzeit von 12 Staaten ratifiziert, darunter neben Frankreich auch von Großbritannien und Deutschland. Die Bundesregierung tritt dafür ein, dass weitere Staaten diesem Beispiel rasch folgen und dem Übereinkommen beitreten, so dass es sein Potenzial zur Förderung der europäischen Wirtschaft vollständig entfalten kann.
Informationen zu den Aufgaben des Europäischen Patentamts finden Sie unter http://www.european-patent-office.org.

Bundeskabinett beschließt Reform des Erb- und Verjährungsrechts

Das Bundeskabinett hat heute die von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegte Reform des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen.
„Wir haben ein gutes Erbrecht. Es besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren und hat sich grundsätzlich bewährt. Auf neue gesellschaftliche Entwicklungen und geänderte gesellschaftliche Wertvorstellungen hat unser Erbrecht aber keine zeitgemäßen Antworten. Deshalb habe ich dem Kabinett Reformvorschläge vorgelegt, die die moderate Fortentwicklung vorsehen. Die familiäre Verantwortung innerhalb der Familien, auf der das Pflichtteilsrecht beruht, bleibt dabei erhalten – eine Mindestbeteiligung der Kinder am Nachlass ihrer Eltern kann grundsätzlich nicht entzogen werden. Zugleich wird die Testierfreiheit gestärkt, damit jeder Einzelne sein Vermögen nach seinen Vorstellungen verteilen kann“, erläuterte Zypries ihre Reform.
Das neue Recht reagiert außerdem auf die demografische Entwicklung. „Menschen werden immer älter. Die Anzahl pflegebedürftiger Personen steigt. Zwei Drittel der auf Pflege angewiesenen Personen werden nicht in einem Pflegeheim, sondern im eigenen Zuhause versorgt. Viele Angehörige erbringen hier wichtige Leistungen. Gerade im Erbfall müssen sie besser als bisher berücksichtigt werden können“, betonte Zypries.

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