Das Bundeskabinett hat am heutigen Tag den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und so genannter Kostenfallen im Internet beschlossen. "Wir schützen die Verbraucherinnen und Verbraucher wirkungsvoll vor unerwünschten Werbeanrufen und Kostenfallen im Internet, ohne die Wirtschaft mit unpraktikablen Regelungen zu belasten. Schließlich gehen die Verbraucher zunehmend dazu über, Waren und Dienstleistungen telefonisch oder über das Internet zu bestellen. Das soll natürlich weiterhin reibungslos möglich sein", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Verbraucherinnen und Verbraucher können sich künftig leichter von Verträgen lösen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, und wir schützen sie besser vor untergeschobenen Verträgen. Unseriöse Firmen, die sich über das bestehende Verbot unerlaubter Telefonwerbung hinwegsetzen, müssen damit rechnen, mit empfindlichen Geldbußen belegt zu werden. Um der schwarzen Schafe der Branche besser habhaft zu werden,
Monthly Archives: July 2008
Gute Nachricht für Gläubiger und Schuldner: Mehr Versteigerungen im Internet
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz soll die Internetauktion von Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher gepfändet wurden, als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort etabliert werden. Die wirksame Durchsetzung eines gerichtlichen Urteils oder eines anderen Zahlungstitels ist nicht nur im Interesse des Gläubigers. "Gerade für den Schuldner ist es sehr wichtig, mit der Versteigerung einen möglichst hohen Erlös zu erlangen. Denn: Je höher der Erlös, desto weniger Gegenstände müssen versteigert werden, damit der Schuldner seine Verbindlichkeiten begleichen kann. Ich gehe davon aus, dass mit der geplanten Internetversteigerung größere Beträge erzielt werden können. Denn über das Internet erreichen wir einen viel größeren Bieterkreis und die Auktionsplattform ist für jedermann 24 Stunden am Tag zugänglich. Ein größerer Bieterkreis
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EU: Verbesserte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen
Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen innerhalb der Europäischen Union soll weiter verbessert werden. Dazu haben sich die Justizministerinnen und -minister der EU-Staaten auf zwei neue Beschlüsse zur Arbeit von Eurojust sowie dem Europäischen Justiziellen Netz in Strafsachen geeinigt. "Bei Eurojust sitzen Vertreter aus allen Mitgliedstaaten an einem Tisch, so dass schnell, unbürokratisch und über alle Sprachgrenzen hinweg zentral Ermittlungsmaßnahmen bei grenzüberschreitenden Fällen koordiniert werden können. Bei komplexen Fällen, in die nicht selten mehrere Mitgliedsstaaten involsiert sind, ist die koordinierende Unterstützung durch Eurojust unabdingbar, um eine effiziente Fallbearbeitung sicherzustellen. Seit seiner Gründung 2003 leistet Eurojust gute Arbeit, allerdings hat sich gezeigt, dass es im Hinblick auf den Informationsaustausch mit den Mitgliedsstaaten und die personellen Ausstattung von Eurojust Anpassungsbedarf gibt. Deshalb haben wir uns
10 Jahre Kindschaftsrechtsreform
Am 1. Juli 2008 jährt sich das Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetzes zum zehnten Mal. Die Kindschaftsrechtsreform hat das gesamte Kindschaftsrecht, das seit der Sorgerechtsreform von 1980 weitgehend unverändert geblieben war, grundlegend umgestaltet und modernisiert. Die Änderungen betrafen unter anderem das Abstammungsrecht, das Sorgerecht, das Umgangsrecht und das dazu gehörende Verfahrensrecht. Ziel der Reform war vor allem, die Rechtsstellung des Kindes zu verbessern und das Kindeswohl bestmöglich zu fördern. Nicht zuletzt sollten damit die gesetzlichen Unterschiede zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern so weit wie möglich beseitigt werden. "Die Kindschaftsrechtsreform hat in diesem Bereich wesentliche Fortschritte gebracht", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Mit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 hat der Gesetzgeber es unverheirateten Eltern erstmals ermöglicht, die gemeinsame elterliche Sorge zu begründen. Zudem wurde das
Neues Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft getreten
Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist am heutigen Tag in Kraft getreten. Es sieht eine umfassende Neuordnung der Rechtsberatung vor. Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht ebenso wie die umfassende außergerichtliche Beratung in die Hände der Anwältinnen und Anwälte gehört. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz allerdings bei der unentgeltlichen, altruistischen Rechtsberatung vor, die grundsätzlich freigegeben wird. Für die Rechtsberatung im Familien- und Freundeskreis gelten dabei keinerlei gesetzlichen Vorgaben; karitative Einrichtungen, Verbraucherberatungsstellen oder Mieterbund müssen gewährleisten, dass sie Rechtsdienstleistungen nur durch oder unter Anleitung eines Volljuristen erbringen. Auch Nichtanwälte dürfen künftig im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen. So
Vereinbarung von Erfolgshonoraren künftig zulässig
Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren ist am heutigen Tag in Kraft getreten. Rechtsanwalt und Mandant können künftig in einzelnen Fällen eine erfolgsbasierte Vergütung vereinbaren. Voraussetzung ist, dass der Mandant aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars vernünftigerweise von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Ein solcher Fall kann etwa vorliegen, wenn eine Partei einen wertvollen, aber sehr unsicheren Wiedergutmachungsanspruch geltend machen will und die Anwaltskosten hierfür nicht aufbringen kann. Auch eine hohe, streitige Schmerzensgeldforderung kann für einen Geschädigten unter Umständen wirtschaftlich nur durchsetzbar sein, wenn er im Verlustfall nicht zusätzlich zu den Gerichtskosten und gegnerischen Anwaltskosten auch noch die eigenen Anwaltskosten zu tragen hat. Gleiches gilt, wenn ein mittelständischer Unternehmer vor der Frage steht, eine hohe Vergütungsforderung geltend zu
50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz
Vor 50 Jahren, am 1. Juli 1958, trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch im bürgerlichen Recht verankert. "Das Gleichberechtigungsgesetz war ein großer Fortschritt. Frauen und Männer wurden bis dahin im privaten Rechtsverkehr sehr unterschiedlich behandelt. So durfte der Ehemann die Arbeitsstelle seiner Frau fristlos kündigen, über das von der Frau in die Ehe eingebrachte Geld verfügen und ihm stand das Entscheidungsrecht in allen das Eheleben betreffenden Angelegenheiten zu. Der Ehemann bestimmte insbesondere auch den Wohnort und die Wohnung. Das Recht und die Pflicht, für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten zu sorgen, ordnete das Gesetz nahezu ausschließlich dem Vater zu", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Auf dem Weg zu wirklicher Rechtsgleichheit war das Gleichberechtigungsgesetz jedoch nur ein erster Schritt. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes durfte die Ehefrau nur