Berlin – Während der Schulzeit dürfen Schulpflichtige nicht mehr bei Dreharbeiten mitwirken
In den neuen „Ausführungsvorschriften über Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht“ (AV Schulpflicht) erlaubt die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung Unterrichts be freiun gen nur aus „wichtigen Grün den“, die „Mitwirkung an Rundfunk-, Film- oder Fernsehauf nah men“ gehört für die Senats verwaltung aus drücklich nicht dazu. … „Eine extreme Regelung wie dieses pauschale Verbot in der vorliegenden AV Schul pflicht trifft nicht nur die Produzenten in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten, sie schneidet auch das junge Talent in der Hauptstadt von der Teilhabe am Film- und Fernsehschaffen in Deutschland ab“, so Palmer weiter.