Am 1. November 2008 treten wichtige Änderungen des GmbH-Rechts in Kraft . Sie erlauben eine „Mini-GmbH“, vereinfachen die Gründung einer GmbH und beschleunigen die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Ab sofort kann jedermann im Internet unter www.justiz.sachsen.de (Information/Service) ein Merkblatt mit allen wichtigen Informationen zur Unternehmensgründung abrufen. „Den Anstoß zur GmbH-Reform hat Sachsen gegeben. Mit der Reform des Gesetzes ist die Arbeit aber nicht getan. Jetzt sollen die neuen Regeln auch greifen. Deshalb helfen wir mit unserem Leitfaden den angehenden Unternehmern bei der Gründung ihrer Gesellschaft. Das spart Zeit, Mühe und Geld. Ich freue mich, dass wir mit unserem neuen Angebot die Bürgernähe der Sächsischen Justiz einmal mehr unter Beweis stellen können“, betonte Justizminister Mackenroth heute in Dresden. • Was geht nun einfacher, schneller und billiger? • Braucht man noch 25.000 Euro zur Gründung einer GmbH? • Ist die „Mini-GmbH“ für mich sinnvoll? • Kann aus der „Mini-GmbH“ eine normale GmbH werden? • Brauche ich einen Notar zur Gründung meiner Gesellschaft? Diese und weitere Fragen beantwortet der auf der Homepage des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz eingestellte Leitfaden mit Musterprotokollen (Link: http://www.justiz.sachsen.de/content/1669.htm). Er informiert angehende Unternehmensgründer anhand von Beispielen anschaulich über Fragen rund um die neue „Mini-GmbH“ und über die vereinfachten Regeln zur Gründung und Eintra
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„Mini-GmbH“ – so leicht geht´s