Hoyerswerda: Innenministerium prüft Aufhebung von 387 Bußgeldbescheide im Rahmen des Gnadenrechts

In Hoyerswerda wurde die Rotlichtüberwachungsanlage an der Kreuzung Kamenzer Bogen / Wittichenauer Straße nicht fachgerecht installiert. Das hatte zur Folge, dass die Anlage in der Zeit von Mitte April bis Mitte November 2007 nicht fehlerfrei arbeitete. Die Anlage stellte 655 Ordnungswidrigkeiten fest. Bei 387 rechtskräftigen Verfahren wird derzeit geprüft, ob im Rahmen des Gnadenrechts die Rechtsfolgen der Bußgeldbescheide aufgehoben werden können. Hierzu wird die Stadt Hoyerswerda für alle Verfahren auf dem Dienstweg ein Gnadengesuch beim Sächsischen Staatsministerium des Innern stellen. Die Stadt Hoyerswerda erließ in allen Fällen Bußgeldbescheide, die in 499 Fällen rechtskräftig wurden. Von diesen rechtskräftigen Bußgeldbescheiden wurden 110 Verfahren, in denen ein Fahrverbot erlassen oder eine Geldbuße von mindestens 250 Euro festgesetzt wurde, an die Staatsanwaltschaft Bautzen mit der Anregung, die Wiederaufnahme der Verfahren beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen, abgegeben. Weitere 2 Verfahren wurden bereits eingestellt. Bei den oben genannten 387 rechtskräftigen Bußgeldbescheiden wurden lediglich Bußgelder mit einer Geldbuße unterhalb der Wertgrenze von 250 Euro erlassen. Für diese rechtskräftigen Verfahren kann die Wiederaufnahme des Verfahrens nicht mehr beantragt werden, da § 85 OWiG eine Wertgrenze von mindestens 250 Euro vorschreibt.

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