2. Opferrechtsreformgesetz: Mehr Schutz für Opfer und Zeugen im Strafverfahren

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat am heutigen Tag den Entwurf eines 2. Opferrechtsreformgesetzes auf den Weg gebracht.

Der Vorschlag schließt inhaltlich an frühere Gesetzesänderungen an und verfolgt das Ziel, Opfer und Zeugen von Straftaten noch besser zu schützen und ihre Rechte im Strafverfahren zu stärken. “Die Bekämpfung von Kriminalität und Gewalt ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates. Allerdings dürfen wir nicht nur für die Bestrafung der Täter sorgen. Wir tragen auch Verantwortung für die Opfer einer Straftat. Dieser Aufgabe ist der Staat in den letzten Jahren ein gutes Stück gerecht geworden. Noch vor 20 Jahren ging es ganz überwiegend um die Täter – das Opfer spielte so gut wie keine Rolle. am heutigen Tag weiß man, dass Verletzte Subjekte im Verfahren sind und eigene Rechte haben. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir den Schutz der Opfer und Zeugen von Straftaten noch weiter stärken. Vor allem für Opfer schwerer Straftaten ist es sehr wichtig, dass ihre Belange im Strafverfahren angemessen

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