50 Jahre Gleichberechtigungsgesetz

Vor 50 Jahren, am 1. Juli 1958, trat das Gleichberechtigungsgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde die Gleichberechtigung von Mann und Frau auch im bürgerlichen Recht verankert. "Das Gleichberechtigungsgesetz war ein großer Fortschritt. Frauen und Männer wurden bis dahin im privaten Rechtsverkehr sehr unterschiedlich behandelt. So durfte der Ehemann die Arbeitsstelle seiner Frau fristlos kündigen, über das von der Frau in die Ehe eingebrachte Geld verfügen und ihm stand das Entscheidungsrecht in allen das Eheleben betreffenden Angelegenheiten zu. Der Ehemann bestimmte insbesondere auch den Wohnort und die Wohnung. Das Recht und die Pflicht, für die gemeinsamen Kinder der Ehegatten zu sorgen, ordnete das Gesetz nahezu ausschließlich dem Vater zu", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Auf dem Weg zu wirklicher Rechtsgleichheit war das Gleichberechtigungsgesetz jedoch nur ein erster Schritt. Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes durfte die Ehefrau nur

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