Der Deutsche Bundestag hat am heutigen Tag das Zweite Betreuungsrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Die Vorschriften werden zum 1. Juli 2005 in Kraft treten. "Die am heutigen Tag beschlossenen Gesetzesänderungen ermöglichen noch besser als bisher, unnötige Betreuungen zu vermeiden. Sie sorgen auch für Entbürokratisierung und Verfahrensvereinfachung im Betreuungswesen. Das ermöglicht es den Betreuern, sich auf das Maßgebliche zu konzentrieren", erläuterte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. Das Gesetz berücksichtigt die berechtigten Forderungen der Länder, durch eine Pauschalierung der Vergütung und des Auslagenersatzes für Berufsbetreuer den ernormen Anstieg der Betreuungskosten seit 1992 in den Griff zu bekommen. Vormundschaftsgerichte und Berufsbetreuerinnen und -betreuer müssen sich nicht mehr wie bisher mit der Erfassung und Kontrolle der vergütungsfähigen Minuten oder der einzelnen gefahrenen Kilometer aufhalten. Stattdessen sorgen künftig Inklusivstundensätze, die Vergütung,
Read the original post:
Betreuungsrecht wird modernisiert