Bundesregierung unterrichtet über akustische Wohnraumüberwachung

Die Bundesregierung hat den Bericht von Bundesjustizministerin Zypries und Bundesinnenminister Dr. Schäuble über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr 2007 dem Deutschen Bundestag übermittelt. Nach Art. 13 Abs. 6 des Grundgesetzes wird dieser Bericht jährlich erstattet. Für Zwecke der Strafverfolgung wurden im letzten Jahr in vier Bundesländern sowie beim Generalbundesanwalt in insgesamt zehn (von jährlich etwa fünf Millionen) Ermittlungsverfahren die akustische Überwachung von Wohnräumen angeordnet und durchgeführt. Zum Vergleich: Im Jahre 2006 wurde die Wohnraumüberwachung in insgesamt drei Verfahren angeordnet, 2005 in sieben Verfahren, 2004 in elf Verfahren. Die Zahl der Anordnungen in 2007 liegt damit annähernd auf dem Wert von 2004, gegenüber den davor liegenden Jahren mit durchschnittlich jeweils etwa 30 WÜ-Anordnungen bleibt diese Anzahl jedoch weiterhin deutlich zurück. Darüber hinaus wurde die akustische Wohnraumüberwachung in drei Fällen zum Zwecke der Eigensicherung

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