EU: Grenzüberschreitende Überwachung U-Haft-vermeidender Auflagen möglich

Auflagen, die gegen einen Verdächtigen als Alternative zur Untersuchungshaft verhängt wurden, können zukünftig EU-weit überwacht werden. Darauf haben sich am heutigen Tag in Brüssel die Justizministerinnen und -minister der EU verständigt. Damit soll Untersuchungshaft weitergehend als bisher vermieden werden können. Die heutige Einigung knüpft an einen bereits im Dezember 2007 politisch geeinigten Rahmenbeschluss an, mit dem die Möglichkeit der Überwachung von Bewährungsauflagen und alternativen Sanktionen gegenüber Straftätern nach einer Verurteilung innerhalb der EU geschaffen wurde. Der heutige Rahmenbeschluss regelt nun, dass solche Auflagen, die im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zur U-Haft-Vermeidung gegen einen Beschuldigten verhängt wurden, grenzüberschreitend überwacht werden. "In einem Europa offener Grenzen, in dem sich seine Bürgerinnen und Bürger frei bewegen, wollen wir Ungleichbehandlungen vermeiden, die sich allein aufgrund des ausländischen Wohnsitzes einer verdächtigen Person

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